Als Perimeterdämmung bezeichnet man die Wärmedämmung erdberührter Bauteile von Gebäuden und Bauwerken an ihrer Außenseite. Diese kann sich unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes oder an der Außenseite einer im Erdreich eingebundenen Kelleraußenwand befinden.
Die Dämmung muss wasser- und druckbeständig sein, daher verwendet man geschlossenporige Schaumstoffmaterialien, z. B. extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten oder Schaumglasplatten. Das Dämmmaterial wird außerhalb der wasserundurchlässigen Schicht (z.B. Bitumenanstrich oder Kunststoff-Folie) angebracht. Die Dämmplatten werden verklebt, damit sie nicht verschoben werden, wenn sich die Hinterfüllung der Baugrube setzt. Insbesondere bei ständig oder langanhaltenden drückendem Wasser (Grundwasser) sind dabei die bauaufsichtlichen Zulassungen des jeweiligen Herstellers zu beachten - z. B. müssen hier die Platten vollflächig mit einem geeigneten Kleber verklebt werden, damit ein Hinterspülen mit Wasser ausgeschlossen ist. Seit einigen Jahren verwendet man auch Recycling-Materialien wie Blähglas, Glasschaum-Granulat und Glasschaumplatten als lastabtragende Perimeterdämmung. Glasschaum-Granulat wird ausschließlich aus Altglas hergestellt.
Die wasserundurchlässige Perimeterdämmung ist nicht zu verwechseln mit den häufig eingesetzten Mauerschutzplatten bzw. Drainageplatten, die nicht als Dämmung zugelassen sind. Diese offenporigen, aus bituminös gebundenen Schaumpolystyrolkügelchen bestehenden Platten dienen lediglich als Schutz der äußeren Wassersperrschicht (z.B. Bitumenanstrich) gegen Beschädigung beim Wiedereinbringen von Erdaushub bzw. zur Drainage entlang der erdberührten Wand. Es gibt auch Perimeterdämmungen, die durch eingeprägte Kanäle oder durch 2-Komponentenaufbau auch Dränaufgaben übernehmen können.
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung hat die Bedeutung von Perimeterdämmungen zugenommen.