Die Trittschalldämmung ist die Schalldämmung von Trittschall. Trittschall entsteht beim Begehen von Fußböden und Treppen, aber auch beispielsweise beim Stühlerücken oder beim Hüpfen auf Böden. Die Anforderungen an die Trittschalldämmung werden in Deutschland durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt.
Zur Trittschalldämmung werden im Fußbodenbereich sogenannte „schwimmende Estriche“ eingesetzt. Im Massivbau werden diese meist mit einer Schicht Mineralwolle oder Polystyrol-Hartschaum (es kommen aber auch natürliche Werkstoffe wie Holzfaserplatten oder Kork zum Einsatz) und darüber Zementestrich ausgeführt. Auch sogenannte Tackerplatten können als Trittschalldämmung verwendet werden. Bei Holzbauweise ist im Deckenbereich eine Sandschüttung eingebracht damit die Decke eine hohe flächenbezogene Masse aufweist. Falls dies nicht ausreicht, werden zusätzlich noch schwere Gehwegplatten aufgebracht. Der Fußbodenaufbau ist dann als Trockenestrich ausgeführt, das heißt: eine dünne Schicht Mineralwolle (etwa 10 mm) und Platten für Trockenestrich. Eine weitere schalltechnische Verbesserung wird durch eine zusätzlich abgehängte Unterdecke erreicht.
Bei der Einhaltung der Anforderungen der Trittschalldämmung werden Teppichböden oder Laminatböden mit Trittschalldämmplatten nicht angerechnet, da diese Beläge austauschbar sind. Zudem können weder Teppich- noch Laminatböden mit Trittschalldämmplatten die schalldämmende Wirkung von schwimmendem Estrich ersetzen.